Fundtier… was nun?
Fundtiere sind aufgefundene Tiere wie Hunde, Katzen oder Ziervögel, die normalerweise in menschlicher Obhut leben und deren Besitzer unbekannt ist. Zuständig für Fundtiere ist die jeweilige Gemeinde; ein Fundtier muss wie eine Fundsache gemeldet werden. Sie können ein gemeldetes Fundtier, das verletzt sein sollte, auch tierärztlich versorgen lassen; die Gemeinde ist verpflichtet, die Kosten zu erstatten.
Herrenlose Tiere sind z. B. Wildtiere und auch verwilderte Tiere; hier sind Jagd- und Naturschutzbehörde die Ansprechpartner. Wildtiere dürfen auch nicht der Natur entnommen werden (Ausnahme bei verletzten Tieren).
Hier müssen die Gemeinden nicht für die Kosten aufkommen.
Bei verwilderten Streunerkatzen wird die Grenze zwischen Fund- und herrenlosem Tier eng. Wie will man unterscheiden, ob es sich um ein verloren gegangenes Tier (also Fundkatze) oder ein ausgesetztes (also besitzerloses) Tier handelt? Hier wird die Frage der Kostenübernahme schwierig; es sei denn, das Tier stellt ein Risiko für die öffentliche Sicherheit dar. Da gibt es dann wieder eine Regelung…