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Was ist zu tun, wenn ein Tier aus der Türkei nach Deutschland reisen soll?

Da die Türkei nicht zur EU gehört, sind die Bestimmungen für eine Einreise anders als die, die Sie vielleicht schon kennen. Die Türkei ist ein so genanntes Drittland, beachtet werden muss hier:

1.Tollwut-Impfung
Das Tier muss gegen Tollwut geimpft werden. Voraussetzung hierfür ist, dass das Tier mindestens 3 Monate alt ist.

2. vorherige Kennzeichnungspflicht
Vor der Tollwutimpfung wird dem Tier ein Transponderchip eingesetzt, damit ist das Tier mittels Lesegerät eindeutig zu identifizieren, die Nummern werden international nur einmal vergeben. Die Nummer des Mikrochips wird auch in den Impfausweis eingetragen.

3. Titer-Bestimmung
Frühestens einen Monat nach der Impfung entnimmt der Tierarzt dem zuvor geimpften Tier Blut und veranlasst die Titerbestimmung. Hierzu wird das Blut zentrifugiert.
Das entstehende Serum wird benötigt, um die Tollwut – Antikörper im Blut zu bestimmen (= Titertest).
Die Titerbestimmung erfolgt in einem von der EU autorisierten Labor in Ankara.
Der Tollwut-Titer muss mindestens 0,5 IU / ml betragen.
Der Tierarzt erhält über den Antikörperanteil von dem Labor ein Zertifikat.

4. Kurz vor Ausreise muss das Tier einen Parasitenschutz erhalten, das muss ebenfalls im Impfausweis bestätigt werden ( Vorgabe der türkischen Veterinär-Behörde)

5. Ausreise des Tieres
3 Monate nach Ausstellungsdatum des Titer-Zertifikats kann das Tier, mit seinem Tierpass
und dem Titer-Zertifikat aus der Türkei ausreisen und in ein EU-Land einreisen.
Kurz vor der Ausreise ist erforderlich, dass das Tier bei der Veterinärbehörde in Antalya oder Alanya vorgestellt wird. Hierüber wird ebenfalls ein gebührenpflichtiges Zertifikat ausgestellt, das auf  Nachfrage beim Check-In- Schalter der Fluggesellschaft vorgelegt werden muss.
Das Veterinäramt überprüft den Eintrag im Impfpass, die Gültigkeit des Titer Tests und die Identität des Tiers.

Neben der Tollwut- Impfung ist natürlich auch eine Schutzimpfung gegen Katzenseuche und Katzenschnupfen sinnvoll. Das ist zwar nicht Bedingung für die Einreise, aber notwendige Gesundheitsvorsorge für das Tier.

Hier können Sie die Bestimmungen noch mal auf der Seite des Bundesministerium für Landwirtschaft und Ernährung nachlesen:
http://www.bmel.de/DE/Tier/HausUndZootiere/Heimtiere/_Texte/HeimtiereEinreiseregelung.html