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Misshandlung melden

Es ist oft nicht einfach, etwas gegen die Tiermisshandlungen wirksam zu unternehmen, auf die man im täglichen Leben aufmerksam wird.
Erst einmal muss eine Misshandlung erkannt werden.

Was ist eigentlich eine Tiermisshandlung? Diese Frage ist nicht einfach zu beantworten. „Tiere“ sind zwar im Sinne des BGB „Sachen“, dennoch haben sie Rechte, die im Tierschutzgesetz definiert sind. Sie dürfen nicht nur NICHT misshandelt werden, sondern haben auch das Recht auf eine artgerechte Haltung.

Grundlagen sind im Tierschutzgesetz verankert:
http://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/index.html ,

darüber hinaus gibt es die Tierschutz-Hundeverordnung:
http://www.gesetze-im-internet.de/tierschhuv/index.html,

für Katzen gibt es leider keine weitergehenden Regelungen.

Wenn Sie eine nicht artgerechte Haltung in der Nachbarschaft vermuten, wäre ein erster Schritt, freundlich auf die Leute zuzugehen und Hilfe anzubieten. Oft sind Menschen nur falsch informiert oder überfordert und dankbar für Hilfe.

Sollte das nicht helfen, dokumentieren Sie Ihre Feststellungen mit Angabe von Zeit und Ort und Beschreibung, möglichst auch mit Foto, nehmen Sie Zeugen mit. Der nächste Schritt ist die Information des Ordnungsamtes und des Tierschutzvereins in Ihrer Stadt.

Bei Misshandlungen muss natürlich gleich gehandelt werden, Behörden sind zu informieren und Sie können Anzeige erstatten. Auch ein Eilantrag auf Entzug der Tierhalteerlaubnis kann gestellt werden; auch dazu bitte Dokumentationen, Fotos und Zeugenaussagen vorlegen; auch Behörden können ohne Material wenig unternehmen.

Wenn Sie Hilfe brauchen, schreiben Sie uns bitte: hilfefuersamtpfoten@gmx.de